kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
Orginal 0
Inhalt
53
=S=> GG 127 Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes , soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt , innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden , Groß-Berlin , Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen .