kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
Orginal 0
Inhalt
33
=S=> GG 118a Die Neugliederung in dem die Länder Berlin und Brandenburg umfassenden Gebiet kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 unter Beteiligung ihrer Wahlberechtigten durch Vereinbarung beider Länder erfolgen .