kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
Orginal 0
Inhalt
65
=S=> GG 117. 1 Das dem Artikel 3 Absatz 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft , jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953.
=S=> GG 117. 2 Gesetze , die das Recht der Freizügigkeit mit Rücksicht auf die gegenwärtige Raumnot einschränken , bleiben bis zu ihrer Aufhebung durch Bundesgesetz in Kraft .