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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 109a Zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen regelt ein Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , 1. die fortlaufende Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern durch ein gemeinsames Gremium ( Stabilitätsrat ) , 2. die Voraussetzungen und das Verfahren zur Feststellung einer drohenden Haushaltsnotlage , 3. die Grundsätze zur Aufstellung und Durchführung von Sanierungsprogrammen zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen . Die Beschlüsse des Stabilitätsrats und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen sind zu veröffentlichen .