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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 106b Den Ländern steht ab dem 1. Juli 2009 infolge der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf .