58
=S=> GG 103. 1 Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör .
=S=> GG 103. 2 Eine Tat kann nur bestraft werden , wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war , bevor die Tat begangen wurde .
=S=> GG 103. 3 Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden .
|