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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 99 Dem Bundesverfassungsgerichte kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes , den in Artikel 95 Abs . 1 genannten obersten Gerichtshöfen für den letzten Rechtszug die Entscheidung in solchen Sachen zugewiesen werden , bei denen es sich um die Anwendung von Landesrecht handelt .