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=S=> GG 88 Der Bund errichtet eine Währungs - und Notenbank als Bundesbank . Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden , die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet .
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