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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 68. 1 Findet ein Antrag des Bundeskanzlers , ihm das Vertrauen auszusprechen , nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages , so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen . Das Recht zur Auflösung erlischt , sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt .
=S=> GG 68. 2 Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen .