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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 56 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid : Ich schwöre , daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen , seinen Nutzen mehren , Schaden von ihm wenden , das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen , meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde . So wahr mir Gott helfe . Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden .