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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 51. 1 Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder , die sie bestellen und abberufen . Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden .
=S=> GG 51. 2 Jedes Land hat mindestens drei Stimmen , Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier , Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf , Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen .
=S=> GG 51. 3 Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden , wie es Stimmen hat . Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden .