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=S=> GG 45 Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union . Er kann ihn ermächtigen , die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 23 gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen . Er kann ihn auch ermächtigen , die Rechte wahrzunehmen , die dem Bundestag in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind .
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