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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 44. 1 Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht , einen Untersuchungsausschuß einzusetzen , der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt . Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden .
=S=> GG 44. 2 Auf Beweiserhebungen finden die Vorschriften über den Strafprozeß sinngemäß Anwendung . Das Brief - , Post - und Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt .
=S=> GG 44. 3 Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts - und Amtshilfe verpflichtet .
=S=> GG 44. 4 Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen . In der Würdigung und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhaltes sind die Gerichte frei .