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=S=> GG 40. 1 Der Bundestag wählt seinen Präsidenten , dessen Stellvertreter und die Schriftführer . Er gibt sich eine Geschäftsordnung .
=S=> GG 40. 2 Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus . Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden .
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