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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 38. 1 Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner , unmittelbarer , freier , gleicher und geheimer Wahl gewählt . Sie sind Vertreter des ganzen Volkes , an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen .
=S=> GG 38. 2 Wahlberechtigt ist , wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat ; wählbar ist , wer das Alter erreicht hat , mit dem die Volljährigkeit eintritt .
=S=> GG 38. 3 Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz .