kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
Orginal 0
Inhalt
145
=S=> GG 33. 1 Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten .
=S=> GG 33. 2 Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung , Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte .
=S=> GG 33. 3 Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte , die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis . Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen .
=S=> GG 33. 4 Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen , die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst - und Treueverhältnis stehen .
=S=> GG 33. 5 Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln .