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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 21. 1 Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit . Ihre Gründung ist frei . Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen . Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben .
=S=> GG 21. 2 Parteien , die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen , die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden , sind verfassungswidrig . Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht .
=S=> GG 21. 3 Das Nähere regeln Bundesgesetze .