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PunktNr Überschrift
Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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Inhalt
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=S=> GG 14. 1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet . Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt .
=S=> GG 14. 2 Eigentum verpflichtet . Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen .
=S=> GG 14. 3 Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig . Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen , das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt . Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen . Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen .