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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 6. 1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung .
=S=> GG 6. 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht . Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft .
=S=> GG 6. 3 Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden , wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen .
=S=> GG 6. 4 Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft .
=S=> GG 6. 5 Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern .