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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 5. 1 Jeder hat das Recht , seine Meinung in Wort , Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten . Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet . Eine Zensur findet nicht statt .
=S=> GG 5. 2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze , den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre .
=S=> GG 5. 3 Kunst und Wissenschaft , Forschung und Lehre sind frei . Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung .