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=S=> GG 3. 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich .
=S=> GG 3. 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt . Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin .
=S=> GG 3. 3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes , seiner Abstammung , seiner Rasse , seiner Sprache , seiner Heimat und Herkunft , seines Glaubens , seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden . Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden .
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