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Fachwort
DeutschVeröffentlichung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verö|ffe|ntl|ic|hung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte Der Katechismus der katholischen Kirche , den ich am 25. Juni 1992 approbiert habe und dessen Veröffentlichung ich kraft meines apostolischen Amtes heute anordne , ist eine Darlegung des Glaubens der Kirche und der katholischen Lehre , wie sie von der Heiligen Schrift , der apostolischen Überlieferung und vom Lehramt der Kirche bezeugt oder erleuchtet wird . Ich erkenne ihn als gültiges und legitimes Werkzeug im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft an , ferner als sichere Norm für die Lehre des Glaubens . Möge er der Erneuerung dienen , zu der der Heilige Geist die Kirche Gottes , den Leib Christi , die Pilgerin auf dem Weg zum unvergänglichen Licht des Reiches , unablässig ruft .
Kte Die Approbation und Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche stellen einen Dienst dar , den der Nachfolger Petri der heiligen katholischen Kirche und allen Einzelkirchen erweisen möchte , die in Frieden und Gemeinschaft mit dem apostolischen Stuhl von Rom stehen : den Dienst nämlich , alle Jünger des Herrn Jesus im Glauben zu stärken und zu bekräftigen ( vgl . Lk 22,32 ) , und die Bande der Einheit im gleichen apostolischen Glauben zu festigen .
Kte 9 Der Dienst der Katechese schöpft immer neue Kräfte aus den Konzilien . Das Konzil von Trient stellt in dieser Beziehung ein bedeutsames Beispiel dar : Es gab in seinen Konstitutionen und Dekreten . der Katechese eine vorrangige Stellung ; aus ihm ging der Römische Katechismus hervor , den man auch den tridentinischen nennt und der als Kurzfassung der christlichen Lehre ein erstrangiges Werk darstellt ; das Konzil gab in der Kirche den Anstoß zu einer beachtlichen Organisation der Katechese und führte dank heiliger Bischöfe und Theologen wie des hl . Petrus Canisius , des hl . Karl Borromäus , des hl . Turibio von Mongrovejo und des hl . Robert Bellarmin zur Veröffentlichung zahlreicher Katechismen .
BGB 66. 1 Das Amtsgericht hat die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister durch Veröffentlichung in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations - und Kommunikationssystem bekannt zu machen .