Fachwort |
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Deutsch | berücksichtigen | Grundwort | sichtigen |
Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben |
Trennung: | be|rück|sich|ti|gen |
Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Gedanken |
Status: | Beziehung |
Worttyp | Verb -> Infinitiv -> Präsens |
Konjugation |
Konjugation hat |
im Mehrwort | Kte Ein Katechismus muß getreu und organisch die Lehre der Heiligen Schrift , der lebendigen Überlieferung in der Kirche und des authentischen Lehramtes , ebenso wie das geistliche Erbe der Väter , der heiligen Männer und Frauen der Kirche darstellen , um das christliche Geheimnis besser erkennen zu lassen und den Glauben des Volkes Gottes neu zu verlebendigen . Er muß die Entfaltung der Lehre berücksichtigen , die der Heilige Geist im Laufe der Zeit der Kirche eingegeben hat . Er soll auch eine Hilfe sein , mit dem Licht des Glaubens die neuen Situationen und Probleme zu beleuchten , die sich in der Vergangenheit noch nicht ergeben hatten . |
| Kte 110 Um die Aussageabsicht der Schriftautoren zu erfassen , sind die Verhältnisse ihrer Zeit und ihrer Kultur , die zu der betreffenden Zeit üblichen literarischen Gattungen und die damals geläufigen Denk - , Sprech - und Erzählformen zu berücksichtigen . Denn die Wahrheit wird in Texten , die auf verschiedene Weise geschichtlich , prophetisch oder poetisch sind , oder in anderen Redegattungen jeweils anders dargelegt und ausgedrückt ( DV 12,2 ) . |
| Kte 1858 Was eine schwerwiegende Materie ist , wird durch die zehn Gebote erläutert , entsprechend der Antwort Jesu an den reichen Jüngling : Du sollst nicht töten , du sollst nicht die Ehe brechen , du sollst nicht stehlen , du sollst nicht falsch aussagen . . . ehre deinen Vater und deine Mutter ( Mk 10,19 ) . Sünden können mehr oder weniger schwer sein : ein Mord wiegt schwerer als ein Diebstahl . Auch die Eigenschaft der Personen , gegen die man sich verfehlt , ist zu berücksichtigen : eine Gewalttat gegen die Eltern wiegt schwerer als die gegen einen Fremden . |
| Lev 25,15 Kaufst du von deinem Stammesgenossen , so berücksichtige die Zahl der Jahre nach dem Jubeljahr ; verkauft er dir , dann soll er die noch ausstehenden Ertragsjahre berücksichtigen . |
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