kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschzurückweisen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: z|urückw|eis|en
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1021 Der Tod setzt dem Leben des Menschen , das heißt der Zeit , in der dieser die in Christus geoffenbarte göttliche Gnade [ Vgl . 2Tim 1,9-10 ] annehmen oder zurückweisen kann , ein Ende . Das Neue Testament spricht vom Gericht hauptsächlich im Blick auf die endgültige Begegnung mit Christus bei seinem zweiten Kommen . Es sagt aber auch wiederholt , daß einem jeden unmittelbar nach dem Tod entsprechend seinen Werken und seinem Glauben vergolten wird . Das Gleichnis vom armen Lazarus [ Vgl . Lk 16,22 ] und das Wort , das Christus am Kreuz zum guten Schächer sagte [ Vgl . Lk 23,43 ] , sowie weitere Texte des Neuen Testaments [ Vgl . 2 Kor 5,8 ; Phil 1,23 ; Hebr 9,27 ; 12,23 ] sprechen von einem letzten Schicksal der Seele [ Vgl . Mt 16,26 ] , das für die einzelnen Menschen unterschiedlich sein kann .
Kte 2636 Die ersten christlichen Gemeinden haben in dieser ständigen gegenseitigen Anteilnahme im Gebet gelebt [ Vgl . Eph 6,18-20 ; Kol 4,3-4 : 1 Thess 5,25] : Der hl . Apostel Paulus läßt sie auf diese Weise an seinem Dienst am Evangelium teilnehmen 4 , tritt aber auch für sie ein [ Vgl . 2 Thess 1,11 ; Kol 1,3 ; Phil 1,3-4 ] . Die Fürbitte der Christen kennt keine Grenzen : sie gilt für alle Menschen , für die Herrscher und für alle , die Macht ausüben ( 1 Tim 2,1-2 ) . Die Christen beten auch für die Verfolger [ Vgl . Röm 12,14 ] und um das Heil derer , die das Evangelium zurückweisen [ Vgl . Röm 10,1 ] .
BGB 497. 3 Zahlungen des Darlehensnehmers , die zur Tilgung der gesamten fälligen Schuld nicht ausreichen , werden abweichend von § 367 Abs . 1 zunächst auf die Kosten der Rechtsverfolgung , dann auf den übrigen geschuldeten Betrag ( Absatz 1 ) und zuletzt auf die Zinsen ( Absatz 2 ) angerechnet . Der Darlehensgeber darf Teilzahlungen nicht zurückweisen . Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs . 1 Nr . 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt , jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an . Auf die Ansprüche auf Zinsen findet § 197 Abs . 2 keine Anwendung . Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung , soweit Zahlungen auf Vollstreckungstitel geleistet werden , deren Hauptforderung auf Zinsen lautet .
Kte 30 Alle , die den Herrn suchen , sollen sich von Herzen freuen ( Ps 105,3 ) . Mag auch der Mensch Gott vergessen oder zurückweisen , hört Gott doch nicht auf , jeden Menschen zu rufen , damit dieser ihn suche und dadurch lebe und sein Glück finde . Dieses Suchen fordert aber vom Menschen die ganze Anstrengung des Denkens und die gerade Ausrichtung des Willens , ein auf richtiges Herz , und auch das Zeugnis anderer , die ihn lehren , Gott zu suchen . Groß bist du , Herr , und überaus lobwürdig ; groß ist deine Stärke und unermeßlich deine Weisheit . Und loben will dich der Mensch , der selbst ein Teilchen deiner Schöpfung ist , der Mensch , der seine Sterblichkeit mit sich herumträgt und in ihr das Zeugnis seiner Sündhaftigkeit und das Zeugnis , daß du den Stolzen widerstehst . Und dennoch will er dich loben , der Mensch , der selbst ein Teilchen deiner Schöpfung ist . Du treibst uns an , so daß wir mit Freuden dich loben , denn du hast uns auf dich hin geschaffen , und ruhelos ist unser Herz , bis es ruhet in dir ( Augustinus , conf . 1,1,1 ) .