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Fachwort
Deutschkirchlichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: kirchlichen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte Nach der Erneuerung der Liturgie und der neuen Kodifizierung des kanonischen Rechtes der lateinischen Kirche und der Normen der katholischen Ostkirchen wird dieser Katechismus einen sehr wichtigen Beitrag zum Werk der Erneuerung des gesamten kirchlichen Lebens leisten , wie es vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewollt und eingeleitet wurde .
Kte 876 Mit der sakramentalen Natur des kirchlichen Amtes hängt innerlich sein Dienstcharakter zusammen . Weil die Amtsträger ganz von Christus abhängig sind , der Sendung und Vollmacht gibt , sind sie wahrhaft Knecht Christi ( Röm 1,1 ) nach dem Vorbild Christi , der für uns freiwillig Knechtsgestalt angenommen hat ( Phil 2,7 ) . Weil das Wort und die Gnade , deren Diener sie sind , nicht von ihnen , sondern von Christus stammen , der sie ihnen für die anderen anvertraut hat , sollen sie sich freiwillig zu Sklaven aller machen [ Vgl . 1 Kor 9,19 ] .
Kte 877 Desgleichen gehört zur sakramentalen Natur des kirchlichen Dienstamtes sein kollegialer Charakter . Schon zu Beginn seines Wirkens setzte der Herr Jesus die Zwölf ein als die Keime des neuen Israel und zugleich den Ursprung der heiligen Hierarchie ( AG 5 ) . Miteinander erwählt , werden sie auch miteinander ausgesandt ; ihre brüderliche Einheit steht im Dienst der brüderlichen Gemeinschaft aller Gläubigen ; sie soll gleichsam ein Widerschein und ein Zeugnis der Gemeinschaft der göttlichen Personen sein [ Vgl . Joh 17,21-23 ] . Deshalb übt jeder Bischof seinen Dienst im Bischofskollegium aus in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom , dem Nachfolger des hl . Petrus und Haupt des Kollegiums ; in entsprechender Weise üben die Priester ihren Dienst im Presbyterium der Diözese aus , unter der Leitung ihres Bischofs .
Kte 878 Zur sakramentalen Natur des kirchlichen Dienstamtes gehört auch sein persönlicher Charakter . Obwohl die Diener Christi gemeinschaftlich handeln , handeln sie stets auch persönlich . Jeder wird persönlich berufen : Du aber folge mir nach ! ( Joh 21,22 ) [ Vgl . Mt 4 , 19. 21 ; Joh 1,43 ] , um in der gemeinsamen Sendung persönlicher Zeuge zu sein , der dem , der ihm die Sendung gibt , persönlich verantwortlich ist . Er ist in dessen Person und für Personen tätig : Ich taufe dich im Namen des Vaters . . . ; ich spreche dich los . . . .