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Fachwort
Deutschgemeinsamen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: geme|in|sa|men
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte Die gemeinsamen Grundzüge der Mysterien Jesu
Kte 878 Zur sakramentalen Natur des kirchlichen Dienstamtes gehört auch sein persönlicher Charakter . Obwohl die Diener Christi gemeinschaftlich handeln , handeln sie stets auch persönlich . Jeder wird persönlich berufen : Du aber folge mir nach ! ( Joh 21,22 ) [ Vgl . Mt 4 , 19. 21 ; Joh 1,43 ] , um in der gemeinsamen Sendung persönlicher Zeuge zu sein , der dem , der ihm die Sendung gibt , persönlich verantwortlich ist . Er ist in dessen Person und für Personen tätig : Ich taufe dich im Namen des Vaters . . . ; ich spreche dich los . . . .
Kte 879 Der sakramentale Dienst in der Kirche ist somit ein zugleich kollegialer und persönlicher Dienst , der im Namen Christi ausgeübt wird . Das bestätigt sich in den Beziehungen zwischen dem Bischofskollegium und seinem Haupt , dem Nachfolger des hl . Petrus , und in der Beziehung zwischen der pastoralen Verantwortung des Bischofs für seine Teilkirche und der gemeinsamen Sorge des Bischofskollegiums für die Gesamtkirche .
Kte 1091 In der Liturgie bildet der Heilige Geist den Glauben des Gottesvolkes und vollbringt die Meisterwerke Gottes , die Sakramente des Neuen Bundes . Es ist der Wunsch und das Werk des Geistes im Herzen der Kirche , daß wir aus dem Leben des auferweckten Christus leben . Wenn er in uns die von ihm geweckte gläubige Antwort findet , kommt es zu einem eigentlichen Zusammenwirken : Die Liturgie wird zum gemeinsamen Werk des Heiligen Geistes und der Kirche .
Kte 1143 Für den Dienst an den Aufgaben des gemeinsamen Priestertums der Gläubigen gibt es noch weitere besondere Dienste . Die damit Betrauten empfangen nicht das Sakrament der Weihe ; ihre Aufgaben werden von den Bischöfen gemäß den liturgischen Traditionen und den pastoralen Bedürfnissen bestimmt . Auch die Ministranten , Lektoren , Kommentatoren und jene , die zum Kirchenchor gehören , versehen einen wahrhaft liturgischen Dienst ( SC 29 ) .