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Fachwort
Deutschangemessene Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: angemessene
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 142 Durch seine Offenbarung redet . . . der unsichtbare Gott aus dem Übermaß seiner Liebe die Menschen wie Freunde an und verkehrt mit ihnen , um sie in die Gemeinschaft mit sich einzuladen und in sie aufzunehmen ( DV 2 ) . Die dieser Einladung angemessene Antwort ist der Glaube .
Kte 2185 Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sollen die Gläubigen keine Arbeiten oder Tätigkeiten ausüben , die schuldige Gottesverehrung , die Freude am Tag des Herrn , das Verrichten von Werken der Barmherzigkeit und die angemessene Erholung von Geist und Körper verhindern [ Vgl . [ link ] CIC . can , 1247 ] . Familienpflichten oder wichtige soziale Aufgaben entschuldigen rechtmäßig davon , das Gebot der Sonntagsruhe einzuhalten . Die Gläubigen sollen aber darauf achten , daß berechtigte Entschuldigungen nicht zu Gewohnheiten führen , die für die Gottesverehrung , das Familienleben und die Gesundheit nachteilig sind . Die Liebe zur Wahrheit drängt zu heiliger Muße ; die Dringlichkeit der Liebe nimmt willig Arbeit auf sich " ( Augustinus , civ . 19,19 ) .
Kte 2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert , daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden . Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt , der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen , ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen . Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht , diejenigen , die das Gemeinwesen , für das sie verantwortlich sind , angreifen , mit Waffengewalt abzuwehren . Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen . Wird sie vom Schuldigen willig angenommen , gilt sie als Sühne . Zudem hat die Strafe die Wirkung , die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen . Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung : sie soll möglichst dazu beitragen , daß sich der Schuldige bessert [ Vgl . Lk 23,40-43. ] .
Kte 2269 Das fünfte Gebot untersagt auch , etwas mit der Absicht zu tun , den Tod eines Menschen indirekt herbeizuführen . Das sittliche Gesetz verbietet , jemanden ohne schwerwiegenden Grund einer tödlichen Gefahr auszusetzen ebenso wie die Weigerung , einem Menschen in Lebensgefahr zu Hilfe zu kommen . Daß die menschliche Gesellschaft mörderische Hungersnöte hinnimmt , ohne sich um Hilfe zu bemühen , ist ein empörendes Unrecht und eine schwere Verfehlung . Händler , die durch wucherische und profitgierige Geschäfte ihre Mitmenschen hungern und sterben lassen , begehen indirekt einen Mord ; für diesen sind sie verantwortlich [ Vgl . Am 8,4-10 ] . Die unwillentliche Tötung eines Menschen ist moralisch nicht anrechenbar . Man ist aber nicht von einem schweren Vergehen entschuldigt , wenn man ohne angemessene Gründe so handelt , daß man , wenn auch unbeabsichtigt , den Tod eines Menschen verursacht .