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Fachwort
DeutschTaufglauben Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Tau|fg|lau|ben
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1274 Das Siegel des Herrn ( " Dominicus character" : Augustinus , ep . 98,5 ) ist das Siegel , mit dem der Heilige Geist uns für den Tag der Erlösung gekennzeichnet hat ( Eph 4,30 ) [ Vgl . Eph 1,13-14 ; 2 Kor 1,21-22. ] . Die Taufe ist das Siegel des ewigen Lebens ( Irenäus , dem . 3 ) . Der Gläubige , der bis zum Ende das Siegel bewahrt hat , das heißt den mit seiner Taufe gegebenen Forderungen treu nachgekommen ist , kann bezeichnet mit dem Siegel des Glaubens sterben ( MR , Römisches Hochgebet 97 ) , in seinem Taufglauben , in der Erwartung der seligen Gottesschau - der Vollendung des Glaubens - und in der Hoffnung auf die Auferstehung .
Kte 14 Wer durch den Glauben und die Taufe Christus angehört , muß seinen Taufglauben vor den Menschen bekennen [ Vgl . Mt 10,32 ; Röm 10,9. ] . Darum handelt der Katechismus zunächst von der Offenbarung , durch die sich Gott an den Menschen wendet und sich ihm schenkt , und vom Glauben , durch den der Mensch Gott darauf antwortet ( erster Abschnitt ) . Das Glaubensbekenntnis faßt die Gaben zusammen , die Gott als Urheber alles Guten , als Erlöser und als Heiligender dem Menschen schenkt . Es ordnet sie nach den drei Grundartikeln unserer Taufe . Diese sind : der Glaube an den einen Gott , den allmächtigen Vater , den Schöpfer ; der Glaube an Jesus Christus , seinen Sohn , unseren Herrn und Erlöser ; und der Glaube an den Heiligen Geist in der heiligen Kirche ( zweiter Abschnitt ) .