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Fachwort
Deutschdiejenige Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: dieje|ni|ge
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1094 Auf der Harmonie der beiden Testamente[Vgl . DV 14-16 ] baut die österliche Katechese des Herrn [ Vgl . Lk 24 , 13-49 ] und später diejenige der Apostel und der Kirchenväter auf . Diese Katechese enthüllt , was unter dem Buchstaben des Alten Testamentes verborgen lag : das Mysterium Christi . Sie wird als typologisch bezeichnet , weil sie das von Christus gebrachte Neue von den Gestalten [ Typen ] her offenbart , die ihn in den Geschehnissen , Worten und Sinnbildern des Alten Bundes ankündigten . Wenn man sie im Geist der Wahrheit von Christus her neu sieht , werden diese Vorausbilder enthüllt [ Vgl . 2 Kor 3,14-16 ] . Die Sintflut und die Arche Noachs deuteten im voraus auf das Heil durch die Taufe [ Vgl . 1 Petr 3,21]4 , desgleichen die Wolke und der Durchzug durch das Rote Meer . Das Wasser aus dem Felsen war ein Vorausbild der geistlichen Gaben Christi [ Vgl . 1 Kor 10,1-6 ] ; das Manna in der Wüste wies im voraus auf die Eucharistie , das wahre Brot vom Himmel ( Joh 6,32 ) hin .
Kte 1551 Dieses Priestertum ist ein Dienst . Jenes Amt aber , das der Herr den Hirten seines Volkes anvertraute , ist ein wahrer Dienst ( LG 24 ) . Es ist ganz für Christus und die Menschen da . Es hängt völlig von Christus und seinem einzigen Priestertum ab und wurde zugunsten der Menschen und der Gemeinschaft der Kirche eingesetzt . Das Sakrament der Weihe vermittelt eine heilige Gewalt , die keine andere ist als diejenige Christi . Die Ausübung dieser Vollmacht hat sich somit nach dem Vorbild Christi zu richten , der aus Liebe sich zum Letzten und zum Diener aller gemacht hat [ Vgl . Mk 10,43-45 ; 1 Petr 5,3 ] . Der Herr hat klar gesagt , daß der Einsatz für seine Herde ein Beweis der Liebe zu ihm ist ( Johannes Chrysostomus , sac . 2,4 ) [ Vgl . Joh 21,15-17 ] .
BGB 227. 2 Notwehr ist diejenige Verteidigung , welche erforderlich ist , um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden .
BGB 277 Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat , welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt , ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit .