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Fachwort
Deutschweiteren Grundwort welchen
Fachbebietfehlt Trennung: weit|eren
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Hebr 6,16 Menschen nämlich schwören bei dem Höheren ; der Eid dient ihnen zur Bekräftigung und schließt jeden weiteren Einwand aus ;
Kte 1098 Die Gemeinde muß sich auf die Begegnung mit dem Herrn vorbereiten , ein bereitwilliges Volk sein . Diese Bereitung der Herzen ist das gemeinsame Werk des Heiligen Geistes und der Gemeinde , insbesondere ihrer Amtsträger . Die Gnade des Heiligen Geistes sucht den Glauben , die Bekehrung des Herzens und die Zustimmung zum Willen des Vaters zu wecken . Diese inneren Haltungen werden vorausgesetzt , damit die weiteren Gnaden , die in der Liturgiefeier selbst geschenkt werden , angenommen werden können und damit diese Feier Früchte neuen Lebens hervorbringen kann .
Kte 1269 Zu einem Glied der Kirche geworden , gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst [ Vgl . 1 Kor 6,19 ] , sondern dem , der für uns gestorben und auferstanden ist [ Vgl . 2 Kot 5:15 ] . Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen [ Vgl . Eph 5,21 : 1 Kor 16,15-16 ] , ihnen dienen [ Vgl . Joh 13,12-15. ] , und den Vorstehern der Kirche gehorchen , sich ihnen unterordnen 1 , sie anerkennen und hochachten [ Vgl . 1 Thess 5,12-13 ] Wie sich aus der Taufe Verantwortungen und Pflichten ergeben , so besitzt der Getaufte in der Kirche auch Rechte : das Recht , die Sakramente zu empfangen , durch das Wort Gottes gestärkt und durch die weiteren geistlichen Hilfeleistungen der Kirche unterstützt zu werden [ Vgl . LG 37 ; [ link ] CIC . cann . 208-223 ; CCEO , can . 675,2 ] .
Kte 1453 Die sogenannte unvollkommene Reue [ attritio ] ist ebenfalls ein Geschenk Gottes , ein Anstoß des Heiligen Geistes . Sie erwächst aus der Betrachtung der Abscheulichkeit der Sünde oder aus der Furcht vor der ewigen Verdammnis und weiteren Strafen , die dem Sünder drohen [ Furchtreue ] . Eine solche Erschütterung des Gewissens kann eine innere Entwicklung einleiten , die unter dem Wirken der Gnade durch die sakramentale Lossprechung vollendet wird . Die unvollkommene Reue allein erlangt noch nicht die Vergebung der schweren Sünden ; sie disponiert jedoch dazu , sie im Bußsakrament zu erlangen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1678 ; 1705 ] .