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Fachwort
DeutschRömische Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Römis|che
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 880 Als Christus die Zwölf bestellte , setzte er [ sie ] nach Art eines Kollegiums oder eines beständigen Zusammenschlusses ein , an dessen Spitze er den aus ihrer Mitte erwählten Petrus stellte ( LG 19 ) . Wie nach der Bestimmung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel ein einziges apostolisches Kollegium bilden , so sind in gleicher Weise der Römische Bischof , der Nachfolger des Petrus , und die Bischöfe , die Nachfolger der Apostel , untereinander verbunden ( LG 22 ) [ Vgl . [ link ] CIC , can . 330 ] .
Kte 882 Der Papst , der Bischof von Rom und Nachfolger des hl . Petrus , ist das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit sowohl von Bischöfen als auch von Gläubigen ( LG 23 ) . Der Römische Bischof hat kraft seines Amtes , nämlich des Stellvertreters Christi und des Hirten der ganzen Kirche , die volle , höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche , die er immer frei ausüben kann ( LG 22 ) [ Vgl . CD 2;9 ] .
Kte 891 Dieser Unfehlbarkeit . . . erfreut sich der Römische Bischof , das Haupt des Kollegiums der Bischöfe , kraft seines Amtes , wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen , der seine Brüder im Glauben stärkt , eine Lehre über den Glauben oder die Sitten in einem endgültigen Akt verkündet . . . Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne , wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus ausübt , vor allem auf einem Ökumenischen Konzil ( LG 25 ) [ Vgl . 1. Vatikanisches K. : DS 3074 ] . Wenn die Kirche durch ihr oberstes Lehramt etwas als von Gott geoffenbart und als Lehre Christi zu glauben vorlegt ( DV 10 ) , müssen die Gläubigen solchen Definitionen mit Glaubensgehorsam anhangen ( LG 25 ) . Diese Unfehlbarkeit reicht so weit wie die Hinterlassenschaft der göttlichen Offenbarung [ Vgl . LG 25 ] .
Kte 1059 Die hochheilige Römische Kirche glaubt fest und behauptet fest daß am Tage des Gerichtes alle Menschen mit ihren Leibern vor dem Richterstuhl Christi erscheinen werden um über ihre Taten Rechen schaft abzulegen ( DS 859 ) [ Vgl . DS 1549 ]