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Fachwort
DeutschErklären Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Er|klä|ren
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 119 Aufgabe des Exegeten . . . ist es , nach diesen Regeln auf ein tieferes Verstehen und Erklären des Sinnes der Heiligen Schrift hinzuarbeiten , damit so gleichsam auf Grund wissenschaftlicher Vorarbeit das Urteil der Kirche reife . Alles das nämlich , was die Art der Schrifterklärung betrifft , untersteht letztlich dem Urteil der Kirche , die den göttlichen Auftrag und Dienst verrichtet , das Wort Gottes zu bewahren und auszulegen ( DV 12,3 ) . Ich würde selbst dem Evangelium keinen Glauben schenken , wenn mich nicht die Autorität der katholischen Kirche dazu bewöge ( Augustinus , fund . 5,6 ) .
BGB 563. 3 Erklären eingetretene Personen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 innerhalb eines Monats , nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben , dem Vermieter , dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen , gilt der Eintritt als nicht erfolgt . Für geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen gilt § 210 entsprechend . Sind mehrere Personen in das Mietverhältnis eingetreten , so kann jeder die Erklärung für sich abgeben .