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Fachwort
DeutschOktober Grundwort fehlt
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Worttyp fehlt
Kte Gegeben am 11. Oktober 1992 , dem dreißigsten Jahrestag der Eröffnung des Zweiten Ökumenischen Vatikanischen Konzils , im vierzehnten Jahr meines Pontifikates . Johannes Paul P. P . II .
Kte 2362 Jene Akte also , durch die Eheleute innigst und lauter eins werden , sind von sittlicher Würde ; sie bringen , wenn sie human vollzogen werden , jenes gegenseitige Übereignetsein zum Ausdruck und vertiefen es , durch das sich die Gatten gegenseitig in Freude und Dankbarkeit reich machen ( GS 49,2 ) . Die Geschlechtlichkeit ist eine Quelle der Freude und Lust : Der Schöpfer selbst . . . hat es so eingerichtet , daß die Gatten bei dieser [ Zeugungs]funktion Lust und Befriedigung des Leibes und des Geistes erleben . Somit begehen die Gatten nichts Böses , wenn sie diese Lust anstreben und sie genießen . Sie nehmen das an , was der Schöpfer ihnen zugedacht hat . Doch sollen die Gatten sich innerhalb der Grenzen einer angebrachten Mäßigung zu halten wissen ( Pius XII. , Ansprache vom 29. Oktober 1951 ) .
Kte Als Hauptaufgabe hatte Papst Johannes XXIII . dem Konzil aufgetragen , das kostbare Gut der christlichen Lehre besser zu hüten und auszulegen , um es den Christgläubigen und allen Menschen guten Willens zugänglicher zu machen . Daher sollte das Konzil nicht an erster Stelle die Irrtümer der Zeit verurteilen , sondern sich in Gelassenheit vor allem um eine klare Darlegung der Kraft und der Schönheit der Glaubenslehre bemühen . Der Papst sagte : Erleuchtet vom Licht dieses Konzils wird die Kirche an neuen geistlichen Reichtümern wachsen , die Kraft neuer Energien gewinnen und furchtlos in die Zukunft schauen . Unsere Pflicht besteht darin , uns bereitwillig und ohne Furcht dieser Aufgabe zu widmen , die unsere Zeit erfordert , um so den Weg fortzusetzen , den die Kirche seit fast zwanzig Jahrhunderten geht [ Johannes XXIII . Ansprache zur Eröffnung des Zweiten Ökumenischen Vatikanischen Konzils , II . Oktober 1962 : AAS 54 ( 1962 ) 5. 788-791. ] .
Untertitel 2 Widerrufs - und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen * ) Amtlicher Hinweis : Dieser Untertitel dient der Umsetzung 1. der Richtlinie 85/577 EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ( ABl . EG Nr . L 372 S . 31 ) , 2. der Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien ( ABl . EG Nr . L 280 S . 82 ) und 3. Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ( ABl . EG Nr . L 144 S . 19 ) .