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Fachwort
DeutschBischof Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bisc|hof
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Der Bischof
Kte 877 Desgleichen gehört zur sakramentalen Natur des kirchlichen Dienstamtes sein kollegialer Charakter . Schon zu Beginn seines Wirkens setzte der Herr Jesus die Zwölf ein als die Keime des neuen Israel und zugleich den Ursprung der heiligen Hierarchie ( AG 5 ) . Miteinander erwählt , werden sie auch miteinander ausgesandt ; ihre brüderliche Einheit steht im Dienst der brüderlichen Gemeinschaft aller Gläubigen ; sie soll gleichsam ein Widerschein und ein Zeugnis der Gemeinschaft der göttlichen Personen sein [ Vgl . Joh 17,21-23 ] . Deshalb übt jeder Bischof seinen Dienst im Bischofskollegium aus in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom , dem Nachfolger des hl . Petrus und Haupt des Kollegiums ; in entsprechender Weise üben die Priester ihren Dienst im Presbyterium der Diözese aus , unter der Leitung ihres Bischofs .
Kte 880 Als Christus die Zwölf bestellte , setzte er [ sie ] nach Art eines Kollegiums oder eines beständigen Zusammenschlusses ein , an dessen Spitze er den aus ihrer Mitte erwählten Petrus stellte ( LG 19 ) . Wie nach der Bestimmung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel ein einziges apostolisches Kollegium bilden , so sind in gleicher Weise der Römische Bischof , der Nachfolger des Petrus , und die Bischöfe , die Nachfolger der Apostel , untereinander verbunden ( LG 22 ) [ Vgl . [ link ] CIC , can . 330 ] .
Kte 882 Der Papst , der Bischof von Rom und Nachfolger des hl . Petrus , ist das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit sowohl von Bischöfen als auch von Gläubigen ( LG 23 ) . Der Römische Bischof hat kraft seines Amtes , nämlich des Stellvertreters Christi und des Hirten der ganzen Kirche , die volle , höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche , die er immer frei ausüben kann ( LG 22 ) [ Vgl . CD 2;9 ] .
Kte 883 Das Kollegium oder die Körperschaft der Bischöfe hat aber nur Autorität , wenn es zusammen mit dem Römischen Bischof . . . als seinem Haupt verstanden wird . Unter dieser Bedingung ist dieses Kollegium gleichfalls Träger der höchsten und ganzen Vollmacht gegenüber der ganzen Kirche Diese Gewalt kann freilich nur unter Zustimmung des Römischen Bischofs ausgeübt werden ( LG 22 ) [ Vgl . [ link ] CIC , can . 336 ] .