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Fachwort
Deutschzustatten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zustatten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 87. 2 Bei der Umwandlung des Zweckes soll der Wille des Stifters berücksichtigt werden , insbesondere soll dafür gesorgt werden , dass die Erträge des Stiftungsvermögens dem Personenkreis , dem sie zustatten kommen sollten , im Sinne des Stifters erhalten bleiben . Die Behörde kann die Verfassung der Stiftung ändern , soweit die Umwandlung des Zweckes es erfordert .
BGB 944 Die Ersitzungszeit , die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist , kommt dem Erben zustatten .
BGB 1503. 3 Ist einem Abkömmling , der auf seinen Anteil verzichtet hat , eine Abfindung aus dem Gesamtgut gewährt worden , so fällt sie den Abkömmlingen zur Last , denen der Verzicht zustatten kommt .
BGB 1511. 3 Der dem ausgeschlossenen Abkömmling gezahlte Betrag wird bei der Auseinandersetzung den anteilsberechtigten Abkömmlingen nach Maßgabe des § 1501 angerechnet . Im Verhältnis der Abkömmlinge zueinander fällt er den Abkömmlingen zur Last , denen die Ausschließung zustatten kommt .