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Fachwort
Deutschzufällige Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: z|ufä|ll|ige
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
zuflüstert
zugekommen
29#bringe,bringen,bringt,bringen
44#bringe,bringst,bringt,bringen,bringt,bringen
50#brachte,brachte,brachte,brachten,brachtet,brachten
44#bringe,bringe,bringe,bringen,bringet,bringen
50#brächte,brächte,brächte,brächten,brächtet,brächten
brühtet
*v
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BGB 644. 1 Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes . Kommt der Besteller in Verzug der Annahme , so geht die Gefahr auf ihn über . Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes ist der Unternehmer nicht verantwortlich .
BGB 848 Wer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist , die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat , ist auch für den zufälligen Untergang , eine aus einem anderen Grund eintretende zufällige Unmöglichkeit der Herausgabe oder eine zufällige Verschlechterung der Sache verantwortlich , es sei denn , dass der Untergang , die anderweitige Unmöglichkeit der Herausgabe oder die Verschlechterung auch ohne die Entziehung eingetreten sein würde .