Fachwort |
|
|
Deutsch | veräußert | Grundwort | verzückest |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | ver|äuße|rt |
Inhalt | fehlt |
Status: | Beziehung |
Worttyp | fehlt |
| Mi 2,4 An jenem Tag singt man ein Spottlied auf euch / und es ertönt die Klage : / Vernichtet sind wir , vernichtet ! Den Besitz seines Volkes veräußert der Herr / und niemand gibt ihn zurück ; / an Treulose verteilt er unsere Felder . |
| BGB 346. 2 Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten , soweit 1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist , 2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht , veräußert , belastet , verarbeitet oder umgestaltet hat , 3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist ; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht . Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt , ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen ; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten , kann nachgewiesen werden , dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war . |
| BGB 566. 1 Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert , so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein . |
| BGB 567a Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet , durch dessen Ausübung der vertragsgemäße Gebrauch dem Mieter entzogen oder beschränkt wird , so gilt das Gleiche wie in den Fällen des § 566 Abs . 1 und des § 567 , wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten übernommen hat . |
| |