| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | verlustig | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | verl|us|tig | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 354 Ist ein Vertrag mit dem Vorbehalt geschlossen , dass der Schuldner seiner Rechte aus dem Vertrag verlustig sein soll , wenn er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt , so ist der Gläubiger bei dem Eintritt dieses Falles zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt . | 
|  | BGB 616 Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig , dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird . Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen , welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken - oder Unfallversicherung zukommt . | 
|  | BGB 1238. 1 Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden , dass der Käufer den Kaufpreis sofort bar zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll , wenn dies nicht geschieht . | 
|  | GG 61. 2 Stellt das Bundesverfassungsgericht fest , daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist , so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären . Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen , daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist . | 
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