| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | unzeitige | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | unzeitige | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 627. 2 Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen , dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann , es sei denn , dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt . Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit , so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen . | 
|  | BGB 671. 2 Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen , dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann , es sei denn , dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt . Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit , so hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen . | 
|  | BGB 723. 2 Die Kündigung darf nicht zur Unzeit geschehen , es sei denn , dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt . Kündigt ein Gesellschafter ohne solchen Grund zur Unzeit , so hat er den übrigen Gesellschaftern den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen . | 
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