kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschteilbaren Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: teilbaren
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 427 Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung , so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner .