| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | seelische | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | see|lisc|he | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2297 Entführungen und Geiselnahmen verbreiten Schrecken und üben durch Drohung auf die Opfer unzulässigen Druck aus ; sie sind moralisch unzulässig . Terrorismus , der willkürlich bedroht , verwundet und tötet , ist ein schwerer Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die christliche Liebe . Folterung , die körperliche oder seelische Gewalt anwendet , um Geständnisse zu erpressen , Schuldige zu bestrafen , Opponenten Angst einzujagen oder Haß zu befriedigen , widerspricht der Achtung vor der Person und der Menschen würde . Außer wenn streng therapeutische Gründe dafür sprechen , verstoßen direkt gewollte Amputationen , Verstümmelungen oder Sterilisationen unschuldiger Menschen gegen das sittliche Gesetz [ Vgl . DS 3722 ] | 
|  | Kte 2356 Vergewaltigung ist ein gewaltsamer Einbruch in die geschlechtliche Intimität eines Menschen . Sie ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die Liebe . Vergewaltigung ist eine tiefe Verletzung des jedem Menschen zustehenden Rechtes auf Achtung , Freiheit , physische und seelische Unversehrtheit . Sie fügt schweren Schaden zu , der das Opfer lebenslang zeichnen kann . Sie ist stets eine in sich zutiefst verwerfliche Tat . Noch schlimmer ist es , wenn Eltern oder Erzieher ihnen anvertraute Kinder vergewaltigen . | 
|  | BGB 1631. 2 Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung . Körperliche Bestrafungen , seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig . | 
|  | BGB 1666. 1 Wird das körperliche , geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage , die Gefahr abzuwenden , so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen , die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind . | 
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