| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | rechtlich | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | re|chtl|ich | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1203 Die liturgischen Überlieferungen oder Riten , die gegenwärtig in der Kirche im Gebrauch stehen , sind : der lateinische Ritus ( vor allem der römische Ritus , aber auch die Riten gewisser Ortskirchen wie der ambrosianische Ritus , oder die Riten einzelner Orden ) der byzantinische , der alexandrinische oder koptische , der syrische , der armenische , der maronitische und der chaldäische Ritus . Der Überlieferung treu folgend , erklärt das Hochheilige Konzil . . . daß die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt und will , daß sie in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden ( SC 4 ) . | 
|  | BGB 1897. 1 Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person , die geeignet ist , in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen . | 
|  | BGB 1901. 1 Die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten , die erforderlich sind , um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen . | 
|  | GG 111. 1 Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt , so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Bundesregierung ermächtigt , alle Ausgaben zu leisten , die nötig sind , a ) um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen , b ) um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen , c ) um Bauten , Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren , sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind . | 
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