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Fachwort
Deutschpraktisch Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: pra|ktis|ch
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1780 Die Würde der menschlichen Person enthält und verlangt , daß das Gewissen richtig urteilt . Zum Gewissen gehören : die Wahrnehmung der Moralprinzipien [ Synderesisi , ihre Anwendung durch eine Beurteilung der Gründe und der Güter unter den gegebenen Umständen , und schließlich das Urteil über die auszuführenden oder bereits durchgeführten konkreten Handlungen . Das kluge Urteil des Gewissens anerkennt praktisch und konkret die Wahrheit über das sittlich Gute , die im Gesetz der Vernunft ausgedrückt ist . Als klug bezeichnet man den Menschen , der sich diesem Urteil gemäß entscheidet .
Kte 1887 Die Vertauschung von Mitteln und Zielen [ Vgl . CA 41 ] gibt dem , was nur Mittel ist , den Wert eines letzten Zieles oder betrachtet Personen als bloße Mittel zum Zweck . Das führt zu ungerechten Strukturen , die ein christliches , den Geboten des göttlichen Gesetzgebers entsprechendes Leben erschweren , ja praktisch verunmöglichen ( Pius XII. , Ansprache vom 1. Juni 1941 ) .
Kte 2286 Ärgernis kann durch Gesetz oder Institutionen , durch Mode oder öffentliche Meinung hervorgerufen werden . So gibt Ärgernis , wer Gesetze oder gesellschaftliche Strukturen schafft , die zum Verfall der Sitten und zur Zersetzung des religiösen Lebens führen oder zu Gesellschaftsverhältnissen , die - ob gewollt oder nicht - ein den Geboten entsprechendes christliches Verhalten schwierig und praktisch unmöglich machen ( Pius XII. , Ansprache vom [ Vgl . 1 Kor 8,10-13 ] . Juni 1941 ) . Das gleiche gilt von Betriebsleitern , welche Vorschriften erlassen , die zu Betrügereien verleiten , von Lehrern , die ihre Kinder zum Zorn reizen [ Vgl . Eph 6,4 ; Kol 3,21. ] , oder von Leuten , die die öffentliche Meinung manipulieren und sie von den sittlichen Werten abbringen .
Kte 1649 Es gibt jedoch Situationen , in denen das eheliche Zusammenleben aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird . In diesen Fällen gestattet die Kirche , daß sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht länger zusammenwohnen . Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott weiterhin aufrecht ; sie sind nicht frei , eine neue Ehe zu schließen . In dieser schwierigen Situation wäre , falls dies möglich ist , die Versöhnung die beste Lösung . Die christliche Gemeinde soll diesen Menschen behilflich sein , in ihrem Leben diese Situation christlich zu bewältigen , in Treue zu ihrem Eheband , das unauflöslich bleibt [ Vgl . FC 83 ; [ link ] CIC , cann . 1151-1155 ] .