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Fachwort
Deutschmoralisch Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: mo|ral|is|ch
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1484 Das vollständige Sündenbekenntnis und die Lossprechung des einzelnen sind nach wie vor der einzige ordentliche Weg der Versöhnung der Gläubigen mit Gott und der Kirche , wenn ein solches Sündenbekenntnis nicht physisch oder moralisch unmöglich ist ( OP 31 ) . Dafür gibt es tiefe Gründe . Christus handelt in jedem Sakrament . Er wendet sich an jeden Sünder persönlich : Mein Sohn , deine Sünden sind dir vergeben ! ( Mk 2,5 ) . Er ist der Arzt , der sich jedem Kranken einzeln zuwendet , der seiner bedarf [ Vgl . Mk 2,17 ] , um ihn zu heilen . Er richtet alle Kranken auf und gliedert sie wieder in die brüderliche Gemeinschaft ein . Das persönliche Bekenntnis ist somit die bezeichnendste Form der Versöhnung mit Gott und der Kirche .
Kte 2218 Das vierte Gebot ruft den erwachsenen Kindern die Pflichten gegenüber den Eltern in Erinnerung . Im Alter , in Krankheit , Einsamkeit oder Not sollen sie ihnen , so gut sie können , materiell und moralisch beistehen . Jesus erinnert an diese Dankespflicht [ Vgl . Mk 7,10-12. ] . Der Herr hat den Kindern befohlen , ihren Vater zu ehren , und die Söhne verpflichtet , das Recht ihrer Mutter zu achten . Wer den Vater ehrt , erlangt Verzeihung der Sünden , und wer seine Mutter achtet , gleicht einem Menschen , der Schätze sammelt . Wer den Vater ehrt , wird Freude haben an den eigenen Kindern , und wenn er betet , wird er Erhörung finden . Wer den Vater achtet , wird lange leben , und wer seiner Mutter Ehre erweist , erweist sie dem Herrn ( Sir 3,2-6 ) . Mein Sohn , wenn dein Vater alt ist , nimm dich seiner an , und betrübe ihn nicht , solange er lebt . Wenn sein Verstand abnimmt , sieh es ihm nach , und beschäme ihn nicht in deiner Volikraft ! . . . Wie ein Gotteslästerer handelt , wer seinen Vater im Stich läßt , und von Gott ist verflucht , wer seine Mutter kränkt ( Sir 3,12-13:16 ) .
Kte 2269 Das fünfte Gebot untersagt auch , etwas mit der Absicht zu tun , den Tod eines Menschen indirekt herbeizuführen . Das sittliche Gesetz verbietet , jemanden ohne schwerwiegenden Grund einer tödlichen Gefahr auszusetzen ebenso wie die Weigerung , einem Menschen in Lebensgefahr zu Hilfe zu kommen . Daß die menschliche Gesellschaft mörderische Hungersnöte hinnimmt , ohne sich um Hilfe zu bemühen , ist ein empörendes Unrecht und eine schwere Verfehlung . Händler , die durch wucherische und profitgierige Geschäfte ihre Mitmenschen hungern und sterben lassen , begehen indirekt einen Mord ; für diesen sind sie verantwortlich [ Vgl . Am 8,4-10 ] . Die unwillentliche Tötung eines Menschen ist moralisch nicht anrechenbar . Man ist aber nicht von einem schweren Vergehen entschuldigt , wenn man ohne angemessene Gründe so handelt , daß man , wenn auch unbeabsichtigt , den Tod eines Menschen verursacht .
Kte 2271 Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt , eine Abtreibung herbeizuführen . Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich . Eine direkte , das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte , Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar : Du sollst . . . nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten ( Didaché 2,2 ) [ Vgl . Barnabasbrief 19,5 ; Diognet 5,5 ; Tertullian , apol . 9 ] . Gott , der Herr des Lebens , hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen , die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß . Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen . Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen ( GS 51,3 ) .