| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | maßvollen | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | mas|sv|oll|en | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2264 Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre . Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen . Wer sein Leben verteidigt , macht sich keines Mordes schuldig , selbst wenn er gezwungen ist , seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen : Wenn jemand zur Verteidigung des eigenen Lebens größere Gewalt anwendet als nötig , ist das unerlaubt . Wenn er die Gewalt aber mit Maß zurückstößt , ist die Verteidigung erlaubt . . . Es ist zum Heil nicht notwendig , auf den Akt des maßvollen Schutzes zu verzichten , um die Tötung des anderen zu vermeiden ; denn der Mensch ist mehr gehalten , für das eigene Leben als für das fremde Leben zu sorgen ( Thomas v . A. , s . th . 2-2 , 64 , 7 ) . | 
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