kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschlautenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: lautenden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 806 Die Umschreibung einer auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibung auf den Namen eines bestimmten Berechtigten kann nur durch den Aussteller erfolgen . Der Aussteller ist zur Umschreibung nicht verpflichtet .