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Fachwort
Deutschgeweigert Grundwort weigern
Fachbebietfehlt Trennung: geweigert
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Hos 11,5 Doch er muss wieder zurück nach Ägypten , / Assur wird sein König sein ; / denn sie haben sich geweigert umzukehren .
Spr 1,24 Als ich rief , habt ihr euch geweigert , / meine drohende Hand hat keiner beachtet ;
BGB 1385 Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen , wenn 1. die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt leben , 2. Handlungen der in § 1365 oder § 1375 Absatz 2 bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist , 3. der andere Ehegatte längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen Verpflichtungen , die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben , schuldhaft nicht erfüllt hat und anzunehmen ist , dass er sie auch in Zukunft nicht erfüllen wird , oder 4. der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung der Klage auf Auskunft beharrlich geweigert hat , ihn über den Bestand seines Vermögens zu unterrichten .
Dtn 1,26 Doch ihr habt euch geweigert hinaufzuziehen . Ihr habt euch dem Befehl des Herrn , eures Gottes , widersetzt