kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
gehörende
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
ge|hör|ende
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
Num 35,2 Befiehl den Israeliten , sie sollen von ihrem Erbbesitz den Leviten einige Städte abgeben , in denen sie sich niederlassen können . Auch die ringsum zu den Städten gehörende Weidefläche sollt ihr den Leviten überlassen .
BGB 1369. 1 Ein Ehegatte kann über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen und sich zu einer solchen Verfügung auch nur verpflichten , wenn der andere Ehegatte einwilligt .
BGB 1502. 1 Der überlebende Ehegatte ist berechtigt , das Gesamtgut oder einzelne dazu gehörende Gegenstände gegen Ersatz des Wertes zu übernehmen . Das Recht geht nicht auf den Erben über .
BGB 1515. 1 Jeder Ehegatte kann für den Fall , dass mit seinem Tode die fortgesetzte Gütergemeinschaft eintritt , durch letztwillige Verfügung anordnen , dass ein anteilsberechtigter Abkömmling das Recht haben soll , bei der Teilung das Gesamtgut oder einzelne dazu gehörende Gegenstände gegen Ersatz des Wertes zu übernehmen .