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Fachwort
Deutschgehörende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ge|hör|ende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Num 35,2 Befiehl den Israeliten , sie sollen von ihrem Erbbesitz den Leviten einige Städte abgeben , in denen sie sich niederlassen können . Auch die ringsum zu den Städten gehörende Weidefläche sollt ihr den Leviten überlassen .
BGB 1369. 1 Ein Ehegatte kann über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen und sich zu einer solchen Verfügung auch nur verpflichten , wenn der andere Ehegatte einwilligt .
BGB 1502. 1 Der überlebende Ehegatte ist berechtigt , das Gesamtgut oder einzelne dazu gehörende Gegenstände gegen Ersatz des Wertes zu übernehmen . Das Recht geht nicht auf den Erben über .
BGB 1515. 1 Jeder Ehegatte kann für den Fall , dass mit seinem Tode die fortgesetzte Gütergemeinschaft eintritt , durch letztwillige Verfügung anordnen , dass ein anteilsberechtigter Abkömmling das Recht haben soll , bei der Teilung das Gesamtgut oder einzelne dazu gehörende Gegenstände gegen Ersatz des Wertes zu übernehmen .