Fachwort |
|
|
Deutsch | gebotenen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | ge|botenen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2043 Das vierte Gebot ( , " Du sollst die gebotenen Feiertage halten " ) vervollständigt das Sonntagsgebot durch die Teilnahme an den liturgischen Hauptfesten , welche die Mysterien des Herrn , der Jungfrau Maria und der Heiligen ehren [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1246 ; CCEO , cann . 881,1,4 ; 880,3 ] . Das fünfte Gebot ( , " Du sollst die gebotenen Fasttage halten " ) sichert die Zeiten der Entsagung und Buße , die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten ; sie tragen dazu bei , daß wir uns die Herrschaft über unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1249-1251 ; CCEO , can . 882 ] . Die Gläubigen sind auch verpflichtet , ihren Möglichkeiten entsprechend zu den materiellen Bedürfnissen der Kirche beizutragen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 222 ] . |
| Kte 2180 Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn genauer : Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet ( [ link ] CIC , can . 1247 ) . Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt , wer an einer Messe teilnimmt , wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird ( [ link ] CIC , can . 1248 , §1 ) . |
| Kte 2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es . Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet , an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen , sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund ( z . B . wegen Krankheit , Betreuung von Säuglingen ) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1245 ] . Wer diese Pflicht absichtlich versäumt , begeht eine schwere Sünde . |
| Kte 2185 Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sollen die Gläubigen keine Arbeiten oder Tätigkeiten ausüben , die schuldige Gottesverehrung , die Freude am Tag des Herrn , das Verrichten von Werken der Barmherzigkeit und die angemessene Erholung von Geist und Körper verhindern [ Vgl . [ link ] CIC . can , 1247 ] . Familienpflichten oder wichtige soziale Aufgaben entschuldigen rechtmäßig davon , das Gebot der Sonntagsruhe einzuhalten . Die Gläubigen sollen aber darauf achten , daß berechtigte Entschuldigungen nicht zu Gewohnheiten führen , die für die Gottesverehrung , das Familienleben und die Gesundheit nachteilig sind . Die Liebe zur Wahrheit drängt zu heiliger Muße ; die Dringlichkeit der Liebe nimmt willig Arbeit auf sich " ( Augustinus , civ . 19,19 ) . |
| |