| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | erfassten | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | er|fass|ten | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | erfindend | 
|  | entstanden | 
|  | erhardii | 
|  | erfassten | 
|  | erhebend | 
|  | erfassten | 
|  | erhardii | 
|  | erfindest | 
|  | erhebend | 
|  | erfassten | 
|  | erhebend | 
|  | erfassten | 
|  | erfolglos | 
|  | entmutigtet | 
|  | erfolglos | 
|  | entstellst | 
|  | entstellte | 
|  | entstellst | 
|  | erhardii | 
|  | entstellen | 
|  | erhardii | 
|  | erfassten | 
|  | erfindend | 
|  | erfassten | 
|  | erfolglos | 
|  | entmutigtet | 
|  | erfolglos | 
|  | entstellst | 
|  | entstellte | 
|  | entstellst | 
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|  | Ps 55,6 Furcht und Zittern erfassten mich ; / ich schauderte vor Entsetzen . | 
|  | BGB 556a. 1 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart , sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen . Betriebskosten , die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen , sind nach einem Maßstab umzulegen , der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt . | 
|  | BGB 556a. 2 Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart , kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen , dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen , der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt . Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig . Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten , so ist diese entsprechend herabzusetzen . | 
|  | BGB 1179a. 5 Als Inhalt einer Hypothek , deren Gläubiger nach den vorstehenden Vorschriften ein Anspruch auf Löschung zusteht , kann der Ausschluss dieses Anspruchs vereinbart werden ; der Ausschluss kann auf einen bestimmten Fall der Vereinigung beschränkt werden . Der Ausschluss ist unter Bezeichnung der Hypotheken , die dem Löschungsanspruch ganz oder teilweise nicht unterliegen , im Grundbuch anzugeben ; ist der Ausschluss nicht für alle Fälle der Vereinigung vereinbart , so kann zur näheren Bezeichnung der erfassten Fälle auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden . Wird der Ausschluss aufgehoben , so entstehen dadurch nicht Löschungsansprüche für Vereinigungen , die nur vor dieser Aufhebung bestanden haben . | 
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